Betreuungsverein des Jugendfreizeit e.V. Grimmen

Vorschaubild Betreuungsverein des Jugendfreizeit e.V. Grimmen

Carl-v.-Ossietzki-Str. 1 a
18507 Grimmen

(038326) 460943
(038326) 456186

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Wir über uns

Der Jugendfreizeit e.V. ist seit dem 13.11.1995 gesetzlich anerkannter Betreuungsverein nach § 1900 BGB. Wir übernehmen rechtliche Betreuungen und bieten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern unsere Beratung und Unterstützung an. Betreut werden volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz haben Betreuungsvereine neue Aufgaben dazu bekommen, u. a. die Beratung über Vorsorgevollmachten. Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil.

 

Unsere Angebote für Sie:

 

Das Betreuungsrecht
1992 wurde das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das neue Betreuungsrecht abgelöst. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr.

Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung für volljährige Menschen. Eine rechtliche Betreuung wird durch das Amtsgericht für Personen eingerichtet, die bedingt durch Krankheit, Unfall oder Behinderung Hilfe benötigen, um den Alltag zu organisieren und um ihre Rechte geltend zu machen, Vielen Menschen fällt es schwer, diese Hilfe anzunehmen. Sie befürchten, dass die Anordnung einer Betreuung gleichzeitig eine Entmündigung bedeutet. Heutzutage kann aber niemand mehr entmündigt werden. Leitgedanken des Betreuungsrechts sind die Erhaltung der Selbständigkeit und die Achtung der Wünsche und Interessen der zu betreuenden Personen.

Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die private Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden, für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

 

Wir helfen Ihnen weiter …
Ihr Team vom Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V.


Aktuelle Meldungen

Rundbrief des Ministeriums - Bescheinigung für die Notfallbetreuung ab dem 19.04.2021

Wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, gilt ab dem 19.04.2021 die Notfllbetreuung in den Kindertageseinrichtungen.

 

Für alle ist es eine unsagbare schwere Zeit, die wir nur gemeinsam mit Respekt und Verständnis füreinander durchstehen können, gerade für Sie als Elternteil.

 

Anbei ind die Formulare und Bescheinigungen angehängt.

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Elternbrief des Ministeriums

(15.12.2020)

Liebe Eltern,

 

das Jahresende ist zum Greifen nah, und Rückblickend gesagt, hat dieses von Ihnen und uns sehr viel abverlangt.

 

Auch mein Apell an alle, bitte versuchen Sie die Kinder zuhause zu betreuen! Es geht um die Sicherheit aller.

 

Anbei auch ein Elternbrief von unserer Sozialministerin.

 

Ich wünsche Ihnen allen ein besinnliches vor allem gesundes Weihnachtsfest und kommen Sie gut ins neue Jahr!

 

 

Beate Kottke

GF Jugendfreizeit e.V.

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Elternbrief vom Landkreis

(27.11.2020)

Liebe Eltern,

 

anbei erhalten Sie einen Elternbrief vom Landkreis, welcher auf die Corona Situation hinweist. Bitte nehmen Sie diesen zur Kenntnis!

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Es sind wieder Plätze frei!

(14.10.2020)

Wir haben noch im Hort Grimmen, Krippenplätze in Bremerhagen und Kindergartenplätze in Stoltenhagen frei!

aktuelle Informationen bezüglich der Rückkehr aus einem Corona Risikogebiet

(11.09.2020)

Liebe Eltern,

 

anbei erhalten Sie aktuellsten Informationen des Ministeriums in Bezug auf die Rückkehr aus einem Corona Risikogebiet.

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Es sind Plätze frei!

(27.08.2020)

Im Hort in Grimmen sowie in der Kita Stoltenhagen und Bremerhagen sind wieder Plätze frei!