Schulbegleiter / Integrationshelfer
Der Jugendfreizeit e.V., bietet unter anderem auch ambulante Leistungen im Bereich der §§ 53,54 SGB XII und § 35a SGB VIII an.
Aufgabenbereich eines Schulbegleiters / Integrationshelfers:
Die Integrationsbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler (ad personam) orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet.
Der Schulbegleiter übernimmt sowohl Pflegehilfe als auch Hilfestellung im Unterricht. Dabei ist er kein Zweitlehrer, sondern unterstützt den Schüler z.B. durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen (z.B. Handführung und Wahrnehmungsübungen).
Er bietet auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.
Eine Besonderheit in Form von Integrationshilfe ist das Angebot der "Lerninsel" in Zusammenarbeit Robert Koch Schule in Grimmen und dem Jugenamt.