Betreuungsverein des Jugendfreizeit e.V. Grimmen
Wir über uns
Der Jugendfreizeit e.V. ist seit dem 13.11.1995 gesetzlich anerkannter Betreuungsverein nach § 1900 BGB. Wir übernehmen rechtliche Betreuungen und bieten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern unsere Beratung und Unterstützung an. Betreut werden volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz haben Betreuungsvereine neue Aufgaben dazu bekommen, u. a. die Beratung über Vorsorgevollmachten. Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern, nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen teil.
Unsere Angebote für Sie:
- Persönliche Begleitung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer
- Führung von rechtlichen Betreuungen durch unsere Vereinsbetreuerinnen
- Übernahme von Verfahrenspflegschaften
- Informationen zum Betreuungsrecht
- Informationen über Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge (Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, to-do-Liste für eine Betreuung)
- Informationen über typische Krankheitsbilder von Betreuten
Das Betreuungsrecht
1992 wurde das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das neue Betreuungsrecht abgelöst. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr.
Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung für volljährige Menschen. Eine rechtliche Betreuung wird durch das Amtsgericht für Personen eingerichtet, die bedingt durch Krankheit, Unfall oder Behinderung Hilfe benötigen, um den Alltag zu organisieren und um ihre Rechte geltend zu machen, Vielen Menschen fällt es schwer, diese Hilfe anzunehmen. Sie befürchten, dass die Anordnung einer Betreuung gleichzeitig eine Entmündigung bedeutet. Heutzutage kann aber niemand mehr entmündigt werden. Leitgedanken des Betreuungsrechts sind die Erhaltung der Selbständigkeit und die Achtung der Wünsche und Interessen der zu betreuenden Personen.
Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die private Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden, für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Wir helfen Ihnen weiter …
Ihr Team vom Betreuungsverein Jugendfreizeit e.V.