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Schulbegleiter / Integrationshelfer

Der Jugendfreizeit e.V., bietet unter anderem auch ambulante Leistungen im Bereich der §§ 53,54 SGB XII an.

 

Aufgabenbereich eines Schulbegleiters / Integrationshelfers:

  • Die Integrationsbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler (ad personam) orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet.
  • Der Schulbegleiter übernimmt sowohl Pflegehilfe als auch Hilfestellung im Unterricht. Dabei ist er kein Zweitlehrer, sondern unterstützt den Schüler z.B. durch strukturelle Hilfen bei der Umsetzung von Übungen (z.B. Handführung und Wahrnehmungsübungen).
  • Er bietet auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich.
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